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KI-Bild gepostet: Wer muss hier eigentlich was kennzeichnen?
Bild ist KI-generiert (Piet, unser Maskottchen).
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Bild ist KI-generiert (Piet, unser Maskottchen).
24. September 2026
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Seitdem stellen sich viele, die mit KI Bilder, Videos oder Texte für Social Media machen, dieselbe Frage: Muss ich unter meinen Beitrag jetzt einen Hinweis setzen?
Die Antwort hängt an einer Unterscheidung, die oft übersehen wird. Artikel 50 spricht zwei verschiedene Beteiligte an. Der Anbieter des KI-Werkzeugs muss dafür sorgen, dass die Ausgabe maschinenlesbar als KI-erzeugt markiert ist, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Wer das Werkzeug nur benutzt, schuldet diese technische Markierung nicht. Eine eigene, sichtbare Pflicht hat der Verwender vor allem dann, wenn er Deepfakes veröffentlicht, also künstlich erzeugte oder veränderte Darstellungen von Personen, Stimmen, Orten oder Ereignissen, die echt wirken. Dazu kommen KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, und Chatbots, bei denen man wissen muss, dass eine KI antwortet.
Genau hier setzt unser Skill ki-kennzeichnung an. Er prüft still im Hintergrund, ob beim geplanten Beitrag eine dieser Pflichten greift, und sagt es vor dem Veröffentlichen. Er sagt aber ebenso deutlich, wenn für Sie keine greift: Ein abstraktes, rein dekoratives KI-Bild ohne echt wirkende Personen braucht nach Artikel 50 keinen Hinweis vom Verwender. Freiwillig kennzeichnen darf man trotzdem, es als Pflicht hinzustellen, wäre falsch. Wo ein Hinweis nötig ist, liefert der Skill den passenden Baustein zum Einfügen, zum Beispiel „Mit Künstlicher Intelligenz erstellt.“ oder bei veränderten Personen „Künstlich erzeugte bzw. veränderte Darstellung.“, sichtbar am Inhalt und nicht versteckt in einer Hashtag-Wand.
Ein Punkt ist uns dabei besonders wichtig, und er hat mit der KI-Verordnung gar nichts zu tun. Nach dem Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG) ist irreführende Werbung unzulässig. Ein KI-erzeugtes Team, das es so nicht gibt, oder ein Produktbild, das mehr zeigt, als die Ware kann, wird durch den Zusatz „mit KI erstellt“ nicht sauber. Der Skill erinnert daran immer dann, wenn ein KI-Bild eine geschäftliche Tatsache behauptet.
Der Skill ist eine Erinnerung und keine Rechtsberatung. Er nennt immer den Rechtsstand, auf dem er beruht, den 2. August 2026, und sagt dazu, dass sich die Lage ändern kann. Ein Urteil wie „das ist verboten“ oder „das ist konform“ fällt er nie, bei Zweifelsfällen verweist er an einen Anwalt. Wir kennzeichnen übrigens selbst: Unser Maskottchen Piet ist eine KI-Figur, und das steht unter jedem Beitrag mit ihm. Den Skill gibt es kostenfrei auf skillkontor.de.