ki-kennzeichnung
KI-Inhalte richtig kennzeichnen — bevor sie online gehen.
Erinnert an die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Artikel 50, gilt seit 2. August 2026) und liefert fertige Kennzeichnungs-Bausteine zum Einfügen. Er trennt sauber, was der Anbieter des KI-Werkzeugs schuldet und was du selbst schuldest — und gibt Hinweise, kein Rechtsurteil.
Kostenlos · andere Werkzeuge erwartet, aber ungeprüft
Was er macht
Kennzeichnen — und wissen, wann nicht.
- Wer schuldet was? — trennt die maschinenlesbare Markierung (Sache des Anbieters) vom sichtbaren Hinweis (deine Sache).
- Deepfakes offenlegen — echt wirkende Personen, Stimmen oder Szenen gehören sichtbar am Inhalt gekennzeichnet.
- Fertige Bausteine — kopierfertige Hinweistexte für Bild, Video, Teil-KI und Chatbot.
- Auch Entwarnung — sagt ausdrücklich, wenn für dich keine Pflicht greift; ein abstraktes KI-Muster braucht keinen Hinweis.
Worauf er achtet
Die Leitplanken, die ihn sicher machen.
- Kein Urteil — sagt „hier greift wahrscheinlich eine Pflicht“, nie „verboten“ oder „konform“.
- Irreführung (§ 5 UWG) — weist darauf hin, dass ein „mit KI erstellt“ eine Täuschung nicht heilt.
- Rechtsstand ehrlich — nennt immer das Datum und dass sich die Lage ändern kann.
- Keine Rechtsberatung — bei Zweifeln, Bußgeldrisiko oder Sonderfällen an einen Anwalt verweisen.
Prüf-Protokoll
Das Ergebnis, offen gelegt.
Ein Siegel ist Sorgfalt — keine Garantie. Wir zeigen das Ergebnis als Ampel, nicht die Prüfmechanik dahinter. Die Verantwortung für den Einsatz bleibt bei dir.
So lädst du ihn ein
In drei Schritten einsatzbereit.
Herunterladen
Die SKILL.md oben laden — eine einzige Textdatei.
Ablegen
In den Skills-Ordner deines Werkzeugs legen, z. B. .claude/skills/ki-kennzeichnung/.
Loslegen
„Muss ich das als KI kennzeichnen?“ fragen — der Skill prüft still mit, auch neben dem Erstellen eines Beitrags.
Beispiel
So sieht das Ergebnis aus.
„Ich habe ein KI-Foto von einem zufriedenen ‚Kunden‘ für die Startseite erstellt.“
„Achtung: Ein echt wirkender, aber erfundener Kunde kann nach § 5 UWG irreführend sein — eine Kennzeichnung heilt das nicht. Nutzt du ihn trotzdem, leg die künstliche Darstellung offen: ‚Künstlich erzeugte Darstellung.‘ Rechtsstand: 2. August 2026, Angaben ohne Gewähr.“