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Sonderfolge: Die KI-Handelsplattform, die nur Ihre Daten will
Vertont mit einer KI-Sprachsoftware, Text und Auswahl von uns geprüft.
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Vertont mit einer KI-Sprachsoftware, Text und Auswahl von uns geprüft.
19. Oktober 2026
Eine Webseite verspricht Ihnen eine Handelsplattform mit künstlicher Intelligenz. Von Geld ist zunächst keine Rede, Sie sollen laut BaFin nur ein kurzes Formular ausfüllen. Das klingt harmlos, und genau darum geht es in dieser Sonderfolge aus unserer Rubrik Masche der Woche.
Offenlegung: Wir verdienen an keiner der genannten Seiten oder Plattformen etwas, und keine Stelle hat diese Folge vorab gesehen. Wir nennen weder Firmen noch Webadressen aus den Meldungen. Die Liste steht bei der BaFin selbst.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. September 2026 eine Warnung veröffentlicht und am 29. September eine zweite. Beide betreffen eine Reihe von Webseiten, die sich nahezu gleichen. Die erste Meldung nennt 39 Internetadressen, die zweite 28 (die Zahl der zweiten haben wir selbst nachgezählt). Nach Angaben der BaFin sind die Betreiber unbekannt, sie bieten ohne Zulassung Dienstleistungen mit Kryptowerten an, die Seiten haben kein rechtsgültiges Impressum, und die Betreiber stehen nicht unter Aufsicht der BaFin.
Laut BaFin sollen Interessierte ihre Daten in einem Kontaktformular hinterlassen. Diese Daten werden nach Angaben der BaFin an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben. Die Behörde spricht von einem Verdacht: Die Seiten dienten vor allem dazu, Geschäfte für solche Anbieter anzubahnen. Die Seite selbst wäre dann nur der Eingang.
Zwei Dinge sagt die BaFin nicht. Erstens steht in den beiden Meldungen nichts darüber, ob auf diesen Seiten wirklich eine künstliche Intelligenz arbeitet. Das Wort steckt im Namen der Reihe, mehr wissen wir nicht. Zweitens steht dort nichts von Telefonnummern oder Anrufen. Dass nach so einem Formular ein Anruf kommt, ist unsere Annahme, nicht die der BaFin.
Die Dreißig-Sekunden-Prüfung besteht aus drei Schritten. Erstens: Schreiben Sie den Firmennamen auf, aus dem Impressum oder aus dem, was Ihnen genannt wird. Zweitens: Suchen Sie ihn in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Wer Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten will, braucht eine Erlaubnis, und die Datenbank zeigt, wer sie hat. Steht der Name dort nicht, machen Sie nicht weiter. Dass Sie auch auf ein Impressum mit einer greifbaren Firma achten sollten, ist unser Rat, die Meldung nennt nur die Datenbank. Drittens: Hat schon jemand angerufen, geben Sie am Telefon keine Bankdaten, Ausweisdaten oder Zugangsdaten heraus und legen Sie im Zweifel auf. Auch das ist unser Rat. Wenn Sie Geld anlegen wollen, melden Sie sich selbst bei einem Anbieter, den Sie in der Datenbank gefunden haben.
Zur Einordnung: Das ist keine Entwarnung für alle anderen Seiten und kein Urteil über einzelne Firmen. Die BaFin spricht von einem Verdacht und nennt ihre Rechtsgrundlage, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Sie weist außerdem darauf hin, dass BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter gemeinsam vor Finanzbetrug im Internet warnen. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Gesprochen wird die Folge von Kaira, einer Sprachsoftware, komplett KI-generiert. Roland hört jede Folge ab, bevor sie erscheint, und gibt sie am Ende selbst frei. Wie das im Einzelnen abläuft, steht unter So entsteht der Podcast. Haben Sie schon einmal ein Formular ausgefüllt und danach plötzlich Anrufe bekommen? Dann schreiben Sie es uns in die Kommentare unter dem Beitrag zu dieser Folge.