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Sonderfolge: Die Aktie, die man gar nicht kaufen kann
Vertont mit einer KI-Sprachsoftware, Text und Auswahl von uns geprüft.
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Vertont mit einer KI-Sprachsoftware, Text und Auswahl von uns geprüft.
17. Oktober 2026
Ein freundlicher Herr ruft an und bietet Aktien eines Unternehmens an, das jeder kennt, noch vor dem Börsengang. Das klingt nach einer Chance. Nur gibt es diese Aktien für Privatleute nicht. In dieser Sonderfolge geht es um eine Masche, bei der der KI-Hype selbst der Köder ist.
Die Watchlist Internet, eine österreichische Verbraucher-Warnseite und keine Behörde, hat am 22. September 2026 über das Angebot berichtet. Ein angeblicher Finanzdienstleister aus Zürich bietet telefonisch und per E-Mail vorbörsliche Aktien des bekanntesten Chatbot-Herstellers an, für 622 Euro das Stück. Wer Interesse zeigt, bekommt zwei Mails: erst Factsheets mit einem Link zu einer echten Handelsplattform und einem Zeitungsartikel, dann einen Zeichnungsschein. Das Geld soll binnen fünf Bankarbeitstagen auf ein „Sperrkonto“ überwiesen werden, das erst später genannt wird. Der Anrufer wird als ausgesprochen freundlich beschrieben, Druck habe er nicht gemacht.
Der Zeichnungsschein fragt Name, Adresse, Geburtsdaten, Steuer-Identifikationsnummer und Bankdaten ab, später sollen Ausweis und Wohnsitznachweis folgen. Die Watchlist weist darauf hin, dass die Drahtzieher damit auch ohne Geldverlust einen vollständigen Datensatz haben. Auffällig ist außerdem, dass der Schein ein Rücktrittsrecht einräumt, das es bei Aktienkäufen normalerweise nicht gibt, und deutsches Recht samt Gerichtsstand Frankfurt nennt, obwohl keine der beteiligten Firmen dort sitzt. Die Watchlist schließt daraus, dass eine allgemeine Vorlage benutzt wurde.
Die KI steckt in diesem Fall nicht im Anruf, sondern in der Webseite der Firma. Laut Watchlist gibt es zahlreiche Hinweise, dass die komplette Seite von einer KI gebaut wurde, darunter ein eindeutig KI-erzeugtes „Foto“ von Bilanzen vor der Zürcher Altstadt. Die Firma will seit 2015 bestehen, die Internetadresse wurde aber erst im Juni 2026 angemeldet. Das Impressum ist mangelhaft, und an der Zürcher Adresse ist die Firma nicht zu finden.
Die Dreißig-Sekunden-Prüfung: Ist das Unternehmen überhaupt an der Börse? Wenn nicht, bekommen Sie seine Aktien nicht per Telefonanruf. Private Beteiligungen vor einem Börsengang gibt es, aber nach Angabe der Watchlist nur für sogenannte qualifizierte Investoren. Außerdem unser Rat für Deutschland, nicht der der Quelle: Geben Sie den Namen der anrufenden Firma in die Unternehmensdatenbank der BaFin ein, denn ohne Erlaubnis darf hier niemand Wertpapiere vermitteln. Der Hersteller warnt laut Watchlist selbst vor solchen Angeboten und bittet um Meldung; das haben wir nicht beim Hersteller nachgesehen.
Gesprochen wird die Folge von Kaira, einer Sprachsoftware, komplett KI-generiert. Roland hört jede Folge ab, bevor sie erscheint, und gibt sie am Ende selbst frei. Wie das im Einzelnen abläuft, steht unter So entsteht der Podcast. Hat man Sie schon einmal mit einem Angebot angerufen, das zu gut klang? Dann schreiben Sie es uns in die Kommentare unter dem Beitrag zu dieser Folge.