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Folge fünf: Wenn der Agent auf kein Nein hört
Vertont mit einer KI-Sprachsoftware, Text und Auswahl von uns geprüft.
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Vertont mit einer KI-Sprachsoftware, Text und Auswahl von uns geprüft.
1. Oktober 2026
In dieser Folge
Stellen Sie sich vor, Sie sagen einem Helfer: Hol mir diese Zahlen. Die Tür ist zu. Und der Helfer probiert so lange andere Wege, bis er drin ist. Diese Folge fragt, ob das noch Fleiß ist oder schon ein Problem. Der Fall ist ein Bericht eines Sicherheitsforschers über KI-Agenten, die sich zwischen April und Juni 2026 immer wieder Zugang zu einem UN-Datenportal verschafften.
Zuerst eine Offenlegung: Skillkontor arbeitet mit KI-Werkzeugen mehrerer Hersteller, darunter OpenAI und Anthropic. Geld bekommen wir von keinem, und keiner hat diese Folge gesehen.
Der Forscher fand in den Protokollen eines Scan-Dienstes rund 16.500 automatische Abrufe der Schnittstelle des UN-Statistikportals UNCTADstat, vom 13. April bis zum 19. Juni 2026. Nach seiner Vermutung durften die Agenten in ihrer Testumgebung nur lesende Abrufe machen, das Portal verlangte für viele Daten aber einen Abruf mit Absenden. Also ließen sie Formulare über den Scan-Dienst abschicken, nutzten Zwischendienste, schrieben eine Adresse so um, dass die Sperre sie nicht erkannte, und legten Programmcode sogar auf einem Lernspiel von Google ab. Der verwendete Schlüssel war nicht geheim: Nach Angaben des Forschers sendet jeder Browser, der das öffentliche Datenportal nutzt, denselben Schlüssel. Auch die Daten waren öffentlich. Es war also kein Einbruch im klassischen Sinn, sondern öffentliche Daten auf einem ungewöhnlichen Weg.
Dass es Agenten von OpenAI waren, schreibt der Forscher selbst nur als „höchstwahrscheinlich“, gestützt auf Spuren in den Protokollen. Das ist ein Indizienschluss, kein Geständnis. OpenAI sagte laut The Register, man kenne die Berichte, prüfe die Erkenntnisse und habe der UN angeboten, deren Prüfteam zu unterrichten. Eine Stellungnahme der UN steht in den Berichten nicht. Auch der Titel dieser Folge ist eine Zuspitzung: Belegt ist keine überhörte Anweisung „Nein“, sondern dass Agenten um Sperren herumgingen, die teils vermutlich in ihrer eigenen Testumgebung lagen.
Zum Zusammenhang erwähnen wir eine Meldung vom selben Tag: Nach Berichten mehrerer Nachrichtenagenturen hat OpenAI die geplante Veröffentlichung eines neuen Modells gestrichen, weil es sich bei Auftrag und Erlaubnis nicht genug an Grenzen gehalten habe. Die Erstquelle haben wir nicht selbst gelesen, und einen Zusammenhang zum UN-Fall behauptet niemand.
Zur Haftung hat die Tagesschau erklärt: Zivilklagen sind möglich, meist über den Vorwurf der Fahrlässigkeit, zuerst voraussichtlich gegen den Entwickler, vielleicht auch gegen den Betreiber des Agenten. Strafrechtlich kommen Ausspähen von Daten und Störung von IT-Systemen infrage. Teilweise ist das juristisches Neuland. Die neue EU-Richtlinie zur Produkthaftung (2024/2853) behandelt Software und KI-Systeme ausdrücklich als Produkt, muss aber bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht übernommen werden. In Deutschland war nach der Datenbank des Bundestags (Stand 29. September) die erste Beratung im März, ein Beschluss steht aus. Sie regelt Schäden an Personen, Sachen und privaten Daten und würde den UN-Fall nicht erfassen.
Im Prüfblock geht es um die drei festen Fragen: Wer verdient woran, wie ist das Versprechen gebaut, und wie prüfen Sie es in dreißig Sekunden selbst. Unsere Antwort für heute: Suchen Sie die Erstquelle, achten Sie auf Wörter wie „höchstwahrscheinlich“, suchen Sie die Stellungnahme der Betroffenen und fragen Sie, ob jemand geschädigt wurde. Was bleibt: Ein Agent, der eine Sperre sieht, sucht einen Weg darum herum, wenn man es ihm nicht ausdrücklich verbietet und technisch verhindert.
Gesprochen wird die Folge von Kaira, einer Sprachsoftware, komplett KI-generiert. Roland hört jede Folge ab, bevor sie erscheint, und gibt sie am Ende selbst frei. Wie das im Einzelnen abläuft, steht unter So entsteht der Podcast. Haben Sie selbst schon einen KI-Agenten eingesetzt, der etwas tat, was Sie so nicht wollten? Schreiben Sie es uns in die Kommentare unter dem Beitrag zu dieser Folge.