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Die KI hat zwei Ärzte verwechselt: Was das Landgericht Aachen Google untersagt hat

16. Oktober 2026

Das Landgericht Aachen hat Google mit Beschluss vom 24. September 2026 (Aktenzeichen 8 O 268/26) untersagt, in seinem KI-Suchmodus bestimmte falsche Behauptungen über einen Mediziner zu verbreiten. Das berichtet ChannelPartner, ein Fachmagazin für die IT-Branche, in einem Beitrag vom 15. Oktober 2026. Wir nennen den Betroffenen nicht, und wir stützen uns auf diesen einen Bericht. Eine zweite, unabhängige Quelle haben wir nicht geöffnet.

Was war passiert? Der KI-Suchmodus hatte die Geschichten von zwei leitenden Ärzten derselben Universitätsklinik vermischt. Dem Kläger wurden dadurch Dinge zugeschrieben, die ihn nicht betrafen: eine Straftat, eine Freistellung und eine Entlassung. Der Zeitungsartikel, auf den die KI verwies, nannte den Betroffenen laut Bericht gar nicht. Die Verwechslung kam also aus der Maschine, nicht aus der Quelle.

Interessant ist die Begründung. Bei einer klassischen Suche zeigt Google Links auf fremde Seiten und kann sich als Vermittler sehen. Eine KI-Antwort dagegen ist ein neu formulierter Text, der so in keiner Quelle stand. Deshalb, so das Gericht laut Bericht, kann sich Google hier nicht einfach auf die Rolle des neutralen Vermittlers zurückziehen. Dazu kam, dass Google auf den Fehler hingewiesen worden war und nach Einschätzung des Gerichts hätte nachprüfen können, aber nicht eingriff.

Wichtig ist, was hier nicht steht. Es geht um eine Unterlassung im Eilverfahren. Über Schadensersatz wurde nicht entschieden, und ob der Beschluss rechtskräftig ist, nennt der Bericht nicht. Google ist also nicht verurteilt worden, und wir behaupten das auch nicht. Es ist ein Eilbeschluss eines Landgerichts, nicht das letzte Wort.

Für Sie als Nutzerin oder Nutzer ist der Fall ein Warnschild. Eine KI-Antwort klingt gleich ruhig und sicher, ob sie stimmt oder nicht. Gerade bei Namen, Vorwürfen und Zahlen lohnt sich deshalb ein Blick in die angegebene Quelle, bevor Sie etwas weitergeben. Bei Skillkontor machen wir das zum Prinzip: Eine Aussage zählt erst, wenn jemand sie an einer Quelle nachgeprüft hat, und am Ende entscheidet eine Person über die Freigabe.